Frage 1.1

Gemäss SIA 265 Ziffer 4.2.8.1 kann der Knicknachweis nur durchgeführt werden, falls die Bedingungen der Geradheit gemäss Ziffer 8.2.5 erfüllt sind. Was ist, falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind? Dürfen dann diese Bauteile für eine Konstruktion nach Norm einfach nicht verwendet werden?

Der Nachweis auf Knicken nach Artikel 4.2.8 wurde unter der Annahme dieser Bedingungen nach Artikel 8.2.5 hergeleitet. Weil Vollholz typischerweise grössere Abweichungen aufweist als BSH, wird z.B. unter 4.2.8.3 ein anderes βc verwendet. Dies beeinflusst den Kurvenverlauf aus Figur 6.

Wenn nun Stäbe diese Bedingungen nicht einhalten, sprich grössere Abweichungen von der Geraden aufweisen, kann das Verfahren nach Artikel 4.2.8 nicht verwendet werden. Wenn man die Abweichungen kennt, könnte man aber einen Nachweis II. Ordnung führen.

Im Allgemeinen stellt sich die Frage aber gar nicht. Die Hersteller garantieren diese Qualität. Falls in einem speziellen Projekt einmal nicht standardisierte Bauprodukte eingesetzt würden, müsste man die Abweichungen von der Geraden aber messen (statistische Relevanz!) und nach II. Ordnung rechnen.