Beim Nachweis im Auflagerbereich wird ein Schubspannungsnachweis gemacht: τd = Ved/(2*b*h). Im Nenner steht dabei die Schubwirksame Fläche: Wieso wird dabei der Faktor 2 noch miteinbezogen? Das Ved wurde ja bereits am Anfang gemäss Berechnung für einen einfachen Balken auf S. 1 als ql/2 ermittelt.
Die 2 im Nenner bezieht sich auf die linke und rechte Beplankung. Die Kräfte werden je zur Hälfte abgetragen. Es gibt also auch 2 kraftübertragende Klebefugen.