Beim Nachweis im Auflagerbereich wird ein Schubspannungsnachweis gemacht: τ_d = V_ed/(2*b*h). Im Nenner steht dabei die Schubwirksame Fläche: Wieso wird dabei der Faktor 2 noch miteinbezogen? Das V_ed wurde ja bereits am Anfang gemäss Berechnung für einen einfachen Balken auf S. 1 als ql/2 ermittelt.