Frage 2.1

Wann muss die Schubfestigkeit nach SIA 265 (26) bzw. (27) abgemindert werden? Bzw. wann liegt ein «Abscheren» vor?

Der schiefe Stoss (siehe Skizze) ist ein klassisches Beispiel, bei dem das Vorholz auf Abscheren belastet wird. Anders als bei Biegeschubspannungen treten hier die Schubspannungen in einer klar definierten Scherfuge auf. Die Schubfestigkeit wird abgemindert, damit man die auftretende Spannungsspitze (τmax) nicht rechnerisch als Einwirkung erfassen muss. Die Abminderung erfolgt nach SIA 265 (26) für Vollholz mit dem Faktor kred = 0.6 bzw. nach SIA 265 (27) für BSH mit dem Faktor kred = 0.8. So kann der Nachweis mit der mittleren Schubspannung wie folgt geführt werden:

Es ist zu beachten, dass für das skizzierte Beispiel nur mit a ≥ 150 mm ein Abscherwiderstand angerechnet werden darf (siehe SIA 265, 4.2.6). Weitere Hinweise zur Bemessung von schiefen Stössen sind in der SIA 265, 6.9 zu finden.